Hotel Christinenhof garni
Gadebusch in Mecklenburg   

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen - AGB- 2025

Stornierungsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Hotel Christinenhof garni Gadebusch

AGB-Hotelaufnahmevertrag
                                 (Stand Januar 2025)

 

I. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag).

 

II. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

 

III. Leistungen, Preise, Vorauszahlungen, Zahlung, Aufrechnung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer      bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten bzw. geltenden Preis des Hotels zu zahlen.
  3. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung fällig. Das vereinbarte Entgelt ist spätestens am      Abreisetag fällig.
  4. Bei Vertragsabschluss kann das Hotel eine Vorauszahlung verlangen. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, dem Hotel binnen 7 Tagen nach      Eingang der Buchungsbestätigung 15% des Gesamtpreises als Vorauszahlung zu      leisten. Bei Verzug ist das Hotel berechtigt, den Beherbergungsvertrag einseitig aufzulösen.
  5. Es gilt der Zimmerpreis am Tag der Buchung bzw. der vereinbarte Preis, der in der Buchungsbestätigung schriftlich festgehalten ist.

IV. Rücktritt, Stornierung des Kunden / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels
Der Gast hat das Recht, bis 29 Tage vor dem Anreisetag kostenfrei in Textform den Vertrag zu stornieren. Weiter ist er berechtigt, sich in Textform zu folgenden Konditionen vom Vertrag zu lösen: 21-28 Tage vor dem Anreisetag sind 25%, 10-20 Tage vor dem Anreisetag 40%, 4-9 Tage vor dem Anreisetag 60%, 2-3 Tage vor dem Anreisetag 80% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Am Anreisetag ist die volle Vergütung fällig. Ab 18:00 Uhr des Anreisetages ist das Hotel berechtigt, das Zimmer weiterzuvermieten, wenn der Kunde nicht erschien bzw. sich gar nicht oder eine Verspätung nicht meldete. Einnahmen aus Weitervermietung sind auf Vergütungsansprüche anzurechnen. Dem Gast steht stets der Nachweis frei, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reisekostenversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft Ihrer Wahl.

Die Stornierungsbedingungen können abweichend der o.g. Bedingungen vertraglich individuell geregelt werden.

 

 

 

V. Rücktritt des Hotels
Das Hotel ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, wenn für dieses ein weiteres Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist oder falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Dieses trifft auch auf behördlich angeordnete Schließung im Rahmen der aktuellen Landesverordnungen des Landes M-V zu.

 

 

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

  1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung (vorzeitige Anreise ist mit dem Hotel rechtzeitig zu vereinbaren).
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende      Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf      Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. Nichtraucherhotel
Im gesamten Innenbereich des Hotel garni ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Das trifft auch für die Hotelzimmer und Hotelbäder zu. Der Raucherbereich befindet sich in der Außenanlage - Pavillon. Bei Nichteinhaltung des Rauchverbotes haftet der Gast für den aufgetretenen Schaden (zusätzliche Reinigungskosten). Das Hotel ist berechtigt, für eine chemische Grundreinigung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,00 € zu berechnen.

 

VIII. Haftung des Hotels

  1. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder      der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat,      sowie sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei      Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter      Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

IX. Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.
  2. Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
  3. Es gilt deutsches Recht.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Hotel Christinenhof garni

Inhaberin: Oksana Leuchtemann

Anschrift:

Güstow 3B, 19205 Gadebusch

Kontakt:

Tel: +49 3886 3432

Fax: +49 3886 712732

E-Mail: christinenhof-gadebusch@t-online.de

Webseite: www.christinenhof-gadebusch.de

Ust-ID: DE239052631